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– NOVEL FOOD – Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie darauf hin, dass Einjähriger Beifuss / Artemisia annua in Deutschland und der EU NICHT als Lebensmittel zugelassen ist. Daher ist es uns untersagt Ihnen den Einjährigen Beifuss für die Zubereitung von Tees anzubieten.

 

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